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Clara Fey Wohngemeinschaft (Bild: FSW)

Laufend verbessern

Dem Fonds Soziales Wien (FSW) ist es ein Anliegen, beim Leistungs- und Förderangebot immer den Blick in die Zukunft zu richten. Denn der Bedarf der Kundinnen und Kunden verändert sich laufend.

Durch Monitoring überprüfen die FSW-Case ManagerInnen regelmäßig,

  • wie gut die Leistungen bei den KundInnen ankommen,
  • welchen veränderten Bedarf es gibt
  • und ob dieser gedeckt werden kann.  

Darüber hinaus gibt es auch Monitoring für bestimmte KundInnengruppen oder ganze Einrichtungen. Die daraus gewonnen Erkenntnisse dienen dem FSW zur Weiterentwicklung von Leistungen und Tarifen.

Bewohnerinnen und Bewohner von HABIT Betreutes Wohnen (Bild: FSW)

Große Monitoring-Aktion für Kundinnen und Kunden mit Behinderung


Die Selbstständigkeit von Menschen mit Behinderung spielt im Chancengleichheitsgesetz und in der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung eine wichtige Rolle. Daher erhebt der FSW seit Ende 2015 den aktuellen Bedarf aller KundInnen im Vollbetreuten und Teilbetreuten Wohnen in Hinblick auf eine mögliche Anpassung der Betreuungsintensität und die Förderung von mehr Selbstständigkeit.  

Diese Daten werden im Rahmen eines Projektes zusammengeführt und ausgewertet. Sie dienen als Grundlage für ein neues Stufenmodell. Das bedeutet, dass die KundInnen je nach Betreuungsbedarf einer bestimmten Stufe zugeordnet werden. So soll z. B. sichergestellt werden, dass sie bei einem Wechsel zu einem anderen Träger die gleiche Leistung erhalten.

Im Zuge der Monitoring-Aktion werden auch die räumlichen Gegebenheiten der anerkannten Einrichtungen geprüft. Dabei geht es um die Möglichkeit, Vollbetreute Wohnplätze in Teilbetreute Wohnplätze umzuwandeln. Das trägt auch zu mehr Selbstständigkeit und Selbstbestimmtheit der KundInnen bei.       

Start der Monitoring-Aktion: September 2015, voraussichtliches Ende: August 2018

Antraege 01

3.154

Bedarfserhebungen

Einrichtungen 01

10

anerkannte Einrichtungen

Arbeitsgruppen 01

116

persönliche Termine der Case ManagerInnen mit den Betreuungspersonen in den Einrichtungen

Zwischenergebnisse:  Das Monitoring zeigt, 

  • dass beide Leistungen, Vollbetreutes Wohnen und Teilbetreutes Wohnen, wichtig sind.
  • dass es noch Möglichkeiten zur Weiterentwicklung von Leistungen gibt, um die Selbstständigkeit der KundInnen zu fördern.
  • dass die Überlegungen des FSW, noch mehr Teilbetreute Wohnplätze zu schaffen, mit den Vorstellungen der anerkannten Einrichtungen übereinstimmen.
Claudia Grabner (Bild: FSW)

„Die Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen der Einrichtungen war bisher ausgezeichnet. Es ist sehr gut gelungen, ein gemeinsames Verständnis des neuen Stufenmodelles herzustellen.“

Claudia Grabner

Leitung Case Management, Beratungszentrum Behindertenhilfe

Monitoring in der Pflege

Es gibt in diesem Bereich einerseits gezielte Monitoringaktionen, bei denen die Case ManagerInnen alle KundInnen einer Pflegeeinrichtung besuchen. Diese Aktionen dienen auch der Qualitätssicherung der Pflege- und Betreuungsleistungen. Andererseits findet Monitoring in der Pflege auch laufend statt, wenn

  • die Kundin/der Kunde schon längere Zeit nicht mehr von einer Case Managerin/einem Case Manager besucht wurde, 

  • der FSW von einer Partnerorganisation informiert wird, dass sich der Betreuungsbedarf verändert hat,

  • die Stundenanforderung einer Partnerorganisation nicht schlüssig ist oder

  • eine befristete Leistung ausläuft und somit der weitere Bedarf geklärt wird.

Weil es auf den Menschen ankommt

Manchmal stellt sich heraus, dass eine andere Leistung oder Betreuungsintensität notwendig ist. Verändert sich zum Beispiel der Gesundheitszustand einer Kundin/eines Kunden, dann unterstützten die FSW-MitarbeiterInnen dabei, die Leistung sehr rasch zu wechseln, zu erweitern oder auch in manchen Fällen zu reduzieren.

Monitoring in der Wohnungslosenhilfe

Die meisten Leistungen der Wohnungslosenhilfe, wie etwa Housing First, sind als vorübergehende Unterstützung gedacht und werden nur befristet bewilligt. Die FSW-Case ManagerInnen stehen laufend im Austausch mit den betreuenden MitarbeiterInnen in den Einrichtungen. So erfahren sie, wie weit die KundInnen auf ihrem Weg ins selbstständige Wohnen bereits gekommen sind.

Nach einem persönlichen Gespräch mit der Kundin/dem Kunden entscheiden die Case ManagerInnen, ob eine Verlängerung der Leistung notwendig ist. So begleitet der FSW seine KundInnen Schritt für Schritt in ein möglichst eigenständiges Leben.

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